Über die gesamten Kosten des Weiterbildungsstudiengangs ergeht nach Annahme des Ausbildungsplatzes durch den Bewerber ein Gebührenbescheid. Die jeweiligen Einzelraten der Gebühren sind vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung jeweils bis spätestens 30. September (für das Wintersemester) bzw. bis spätestens 31. März (für das Sommersemester) zu überweisen. Ein Abbruch der Weiterbildung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Weiterbildungsstudiengang ist eine Rückzahlung der bereits gezahlten Gebühren nicht möglich.
Diese Kosten verstehen sich als Studiengebühren – weitere Studiengebühren von Seiten der Universität entstehen nicht. Hinzu kommen lediglich die Einschreibgebühren pro Semester.
Viele Banken und Sparkassen bieten inzwischen Kredite zur Ausbildungsfinanzierung an, fragen Sie doch bei den Banken in Ihrer Nähe genauer nach.
Eine weitere Förderungsmöglichkeit besteht durch den Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts.
| Studienkosten | |
|---|---|
| 1. Semester | 2.500 € |
| 2. Semester | 2.500 € |
| 3. Semester | 2.500 € |
| 4. Semester | 2.000 € |
| 5. Semester | 2.000 € |
| 6. Semester | 1.000 € |
| Summe | 12.500 € |
