- mindestens 600 Stunden theoretische Ausbildung (Übungen und Kurse zur Vermittlung von psychotherapeutischem Grund- und Aufbauwissen).
- mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung.
- mindestens 1.200 Stunden bzw. ein Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen psychiatrischen klinischen Einrichtung inklusive Behandlungsbeteiligung bei mindestens 30 Patienten, die in Kurzdokumentationen nachgewiesen werden muss.
- mindestens 600 Stunden bzw. ein halbes Jahr praktische Tätigkeit an einer zugelassenen Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung.
- mindestens 600 Stunden Patientenbehandlung (mindestens 6 Patientenbehandlungen) unter Supervision, die im Rahmen der praktischen Ausbildung absolviert werden.
- mindestens 150 Stunden Supervision, wobei mindestens 50 Stunden davon als Einzelsupervision durchzuführen sind.
- mindestens 6 ausführliche, anonymisierte, schriftliche Falldokumentationen über eigene Patientenbehandlungen.
Alle aufgeführten Komponenten werden von unserem Weiterbildungsstudiengang in Kooperation mit diversen klinischen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz und im Rhein-Main-Gebiet angeboten.
Die Teilnehmer der Selbsterfahrung reflektieren ihre eigene Persönlichkeit in der Therapeutenrolle.
Die im Sinne einer verhaltenstherapeutischen Orientierung angebotene Selbsterfahrung findet in Gruppen statt. Sie umfasst mindestens 120 Stunden und findet in speziellen Veranstaltungen über 20 - 25 Stunden an Wochenenden (freitags bis sonntags) während der ersten fünf Semester statt.
Im Rahmen der Selbsterfahrung wird u.a. auch ein Programm zur Selbstmodifikation erarbeitet.
Die im Rahmen des Weiterbildungsstudiengangs angebotene Praktische Tätigkeit I und II (nach § 2 PsychThG-APrV) erfolgt in staatlich dafür anerkannten klinischen Institutionen.
Die sog. Praktische Tätigkeit I (1.200 Stunden) muss in einer psychiatrischen-klinischen Einrichtung absolviert werden. In diesem Abschnitt sind die Ausbildungsteilnehmer bei mindestens 30 Behandlungsfällen maßgeblich an Diagnostik und Behandlung über einen längeren Verlauf beteiligt und müssen diese dokumentieren.
Die sog. Praktische Tätigkeit II (600 Stunden) erfolgt an einer Einrichtung der psychosomatischen und psychotherapeutischen Versorgung. Sie kann auch in Praxen von Psychologischen Psychotherapeuten oder Ärzten mit Weiterbildungsermächtigung für Psychotherapie stattfinden.
Weitere Informationen über die mit uns kooperierenden klinischen Einrichtungen.
Die insgesamt 150 Supervisionsstunden sind bei mindestens drei verschiedenen Supervisoren abzuleisten und auf die Behandlungsstunden gleichmäßig zu verteilen.
Die Supervision erfolgt mit mindestens 100 Stunden überwiegend in Gruppen, jedoch müssen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision nachgewiesen werden. Für die Supervision stehen qualifizierte, vom Weiterbildungsstudiengang der Universität Mainz anerkannte Supervisoren zur Verfügung. Die dafür anfallenden Kosten sind in den Studiengebühren enthalten.
Hierbei handelt es sich um eigenständige Patientenbehandlungen unter Supervision. Die Praktische Ausbildung findet im zweiten Teil des Weiterbildungsprogramms statt, d.h. nach der Zwischenprüfung. Wir haben die Poliklinische Institutsambulanz des Psychologischen Instituts für die Praktische Ausbildung eingerichtet. Hier können eigene Patientenbehandlung in einem sicheren und qualifizierten Umfeld unter Supervision erlernt werden. Mindestens sechs Therapien müssen als Prüfungsleistung fallbezogen und schriftlich für die Zulassung zur Staatsprüfung dargestellt werden.
Alle Lehrveranstaltungen des Weiterbildungsstudiengangs (d.h. Seminare und Workshops) werden durch qualifizierte Lehrbeauftragte schwerpunktmäßig im ersten Ausbildungsabschnitt während der regulären Semesterzeiten angeboten.
Sie finden sowohl als 8-stündige Veranstaltung zu einem festen Wochentermin (meist mittwochs 14.00–20.30 Uhr) sowie als 16-stündige Veranstaltungen an Wochenenden (samstags und sonntags etwa alle 3–4 Wochen) überwiegend in den benachbarten Seminarräumen des Psychologischen Instituts statt.
Die Lehrveranstaltungen umfassen u.a. auf folgende Themen:
1. Grundlegende Kenntnisse (mindestens 200 Stunden)
- Konzepte über die Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen
- Psychiatrische Falldarstellungen
- Klassifikation und Diagnostik psychischer Störungen, psychopathologischer Befund
- Diagnostik psychischer Störungen: Testverfahren
- Entwicklungspsychopathologie, Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen, geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit
- Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen
- Prävention und Rehabilitation
- Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse
- Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren
- Dokumentation und Evaluation psychotherapeutischer Behandlung
- Berufsrecht/Berufsethik
2. Vertiefte Ausbildung (mindestens 400 Stunden)
- Erstgespräch: Anamnese, Indikationsstellung, Prognose
- Diagnostik: Verhaltens-, Problem-, Bedingungsanalyse
- Fallkonzeptualisierung und Therapieplanung
- Verhaltenstherapie in unterschiedlichen Institutionen
- Organisatorische und juristische Fragen ambulanter freiberuflicher Psychotherapie
- Spezielle Situationen in der Psychotherapie
- Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung
- Krisenintervention
- Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie
- Therapieprozess: Therapeutische Interaktion, Gesprächsführung
- Ängste und Depressionen im Kindes- und Jugendalter
- Verhaltenstherapie bei Störungen im Kindes- und Jugendalter
- Gruppentherapie
- Paartherapie
- Familientherapie
